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Landgericht Bochum, 9 S 106/06

Datum:
05.09.2006
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
9. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 106/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2006:0905.9S106.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 70 C 386/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.05.2006 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 2.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.10.2005 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in der I. Instanz tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner 73 % und der Kläger 27 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich des insgesamt voll-streckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des für ihn vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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