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Landgericht Bochum, 2 O 222/04

Datum:
31.08.2004
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
2. Zivilkammer - Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 222/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2004:0831.2O222.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leis-ten.

 
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