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Landgericht Bochum, 13 O 120/03

Datum:
15.10.2003
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 O 120/03
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2003:1015.13O120.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuer-bürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

 
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