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Landgericht Bochum, 10 T 112/02

Datum:
03.02.2003
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 T 112/02
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2003:0203.10T112.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bochum, 80 IN 568/01
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Anträge des Schuldners auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Be-schwerdeverfahren und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwer-deverfahren werden zurückgewiesen.

Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.

 
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