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Landgericht Bochum, 7 T 48/02

Datum:
11.06.2002
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 48/02
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2002:0611.7T48.02.00
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) die diesem in den Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert für das Beschwerdevertahren 7 T 48/02 wird auf 102,66 EUR, der Wert für das Beschwerdeverfahren 7 T 49/02 wird auf 69,60 EUR festgesetzt

Die weitere Beschwerde wird in beiden Verfahren zugelassen.

 
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