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Landgericht Bochum, 14 O 56/02

Datum:
23.05.2002
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 56/02
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2002:0523.14O56.02.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 2.600,-- EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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