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Vergleich:
1.
Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.
2.
Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d
er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Erneut vorgespielt und genehmigt.
2Weiterhin wurde beschlossen und verkündet:
3Der Streitwert wird für den Rechtsstreit auf 910,35 € und für den Vergleich auf 2244,68 € festgesetzt.