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Amtsgericht Witten, 2 C 352/16

Datum:
18.08.2016
Gericht:
Amtsgericht Witten
Spruchkörper:
Abteilung 2 C
Entscheidungsart:
Sonstige
Aktenzeichen:
2 C 352/16
ECLI:
ECLI:DE:AGWIT:2016:0818.2C352.16.00
 
Tenor:

Vergleich:

1.

Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.

2.

Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d

er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

 
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