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Amtsgericht Witten, 2 C 553/07

Datum:
23.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Witten
Spruchkörper:
2. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 553/07
ECLI:
ECLI:DE:AGWIT:2007:0823.2C553.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 814,55 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2006 sowie 70,39 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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