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Amtsgericht Witten, 2 C 768/06

Datum:
20.10.2006
Gericht:
Amtsgericht Witten
Spruchkörper:
2. Zivilabteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 768/06
ECLI:
ECLI:DE:AGWIT:2006:1020.2C768.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Hö-he von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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