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Amtsgericht Witten, 15 C 599/01

Datum:
21.05.2002
Gericht:
Amtsgericht Witten
Spruchkörper:
15. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 599/01
ECLI:
ECLI:DE:AGWIT:2002:0521.15C599.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

 
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