Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Recklinghausen, 45 F 80/23

Datum:
13.07.2023
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 45
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
45 F 80/23
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2023:0713.45F80.23.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für folgenden Antrag bewilligt:

Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Jugendamts der Stadt G. vom 20.10.2022 -1086/022- wird wegen des laufenden Unterhalts ab August 2023 und wegen höherer Unterhaltsrückstände als 369,00 € für den Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 28.02.2023 für unzulässig erklärt. Im Übrigen wird der Antrag vom 14.03.2023 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen.

Dem Antragsteller wird im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwalt U. beigeordnet.

Dem Antragsteller wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 175,00 € beginnend mit dem Monat September 2023 zu zahlen.

Der Verfahrenswert wird auf 3.969,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank