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Amtsgericht Recklinghausen, 90 C 49/21

Datum:
26.04.2022
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 90
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 C 49/21
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2022:0426.90C49.21.00
 
Tenor:

Die Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung vom 22.10.2021 zu

sind nichtig.

Die Beschlussfassung zu TOP 4) (Entlastung des Verwalters für die Wirtschaftsjahre 2019 und 2020) der Versammlung vom 22.10.2021 wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

 
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