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Amtsgericht Recklinghausen, 20 M 1010/21

Datum:
25.05.2021
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 20
Entscheidungsart:
Sonstige
Aktenzeichen:
20 M 1010/21
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2021:0525.20M1010.21.00
 
Tenor:

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache

des unten genannten Gläubigers gegen den Schuldner

Herr T. B., 45665 Recklinghausen

Der Schuldner war zu folgendem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen:

Donnerstag, 20.05.2021, 09.45 Uhr, Ort: Obergerichtsvollzieher C. L., I. Str. 24, 45657 Recklinghausen, Zeichen DR II

wegen einer Forderung aus dem Vollstreckungsersuchen der Stadt Herten vom 13.04.2021, Aktenzeichen        .

Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zu Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

 
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