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Amtsgericht Recklinghausen, 15 C 281/19

Datum:
25.08.2021
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 15
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 281/19
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2021:0825.15C281.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 698,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2019 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Verbindlichkeit gegenüber den Rechtsanwälten C., E. und F. aus Datteln in Höhe von weiteren 132,60 € entstandener Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung vom 04.07.2019 und der entsprechenden außergerichtlichen Tätigkeit freizustellen und die Freistellung zu bewirken.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 39 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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