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Amtsgericht Recklinghausen, 90 C 45/20

Datum:
11.12.2020
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 90
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 C 45/20
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2020:1211.90C45.20.00
 
Tenor:

1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung E. in Recklinghausen auf der Eigentümerversammlung vom 17.08.2020

werden für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt der Nebenintervenient.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

 
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