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Amtsgericht Recklinghausen, 52 C 134/19

Datum:
27.08.2020
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 52
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 134/19
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2020:0827.52C134.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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