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Amtsgericht Recklinghausen, 90 C 55/18

Datum:
28.05.2019
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 90
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 C 55/18
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2019:0528.90C55.18.00
 
Tenor:

1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 30.10.2018 zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 werden für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

 
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