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Amtsgericht Recklinghausen, 90 C 75/16

Datum:
24.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 90
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 C 75/16
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2017:0124.90C75.16.00
 
Tenor:

1. Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 29. September 2016 zu den Tagesordnungspunkten 2a, 2b gefassten Beschlüsse sowie der weitere zum Tagesordnungspunkt 2c gefasste Beschluss werden für ungültig erklärt, letzterer soweit "die Verwaltertätigkeit und die Abrechnung des Jahres 2015 angenommen werden" und der Hausverwaltung Entlastung erteilt wurde.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

4. Der Streitwert wird auf 13.952,59 € festgesetzt.

 
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