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Amtsgericht Recklinghausen, 55 C 251/14

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 55
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 251/14
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2015:0416.55C251.14.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 625,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2014 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor ebenfalls Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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