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Amtsgericht Recklinghausen, 14 C 339/13

Datum:
06.05.2015
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 339/13
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2015:0506.14C339.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von den Beklagten zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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