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Amtsgericht Recklinghausen, 56 C 98/13

Datum:
27.01.2014
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 56
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
56 C 98/13
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2014:0127.56C98.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, das Abstellen des klägerischen Rollators im

zusammengefalteten Zustand links neben der Eingangstür (vom

Betreten des Hauses aus gesehen) zu dulden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht zuvor die Klägerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Der Streitwert wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.

 
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