Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Recklinghausen, 11 C 206/14

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 11
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 206/14
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2014:1216.11C206.14.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.418,01

   € nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. September

   2014 zu zahlen; ferner werden die Beklagten verurteilt, an den Kläger

   vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 112,75 € nebst Zinsen in Höhe von

   5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. September 2014

   zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 42 % den Beklagten als

   Gesamtschuldnern und zu 58 % dem Kläger auferlegt.

3. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

   jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

   Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

   von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden,

   wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %

   des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

   Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen

   Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank