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Amtsgericht Recklinghausen, 53 C 55/13

Datum:
11.09.2013
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 53
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 55/13
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2013:0911.53C55.13.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bochum, I-11 S 185/13
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 138,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 521,60 € vom 22.11.2012 bis zum 03.05.2013 und aus 138,59 Euro seit dem 04.05.2013 zu zahlen.

Zudem werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 83,53 € nebst 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60 % dem Kläger und zu 40 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung des anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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