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Amtsgericht Recklinghausen, 12 C 395/12

Datum:
04.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 12
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 395/12
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2013:0604.12C395.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 147,56 Euro an die Rechtsanwälte L. C., O. C. und D. Q. freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 825,40 Euro festgesetzt.

 
 

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