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Amtsgericht Recklinghausen, 18 C 117/11

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 18
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 117/11
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2011:1109.18C117.11.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 617,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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