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Amtsgericht Recklinghausen, 13 C 622/04

Datum:
19.04.2005
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 13
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 622/04
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2005:0419.13C622.04.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als

Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) 618,88 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2004 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

als Gesamtschuldner zu 26 % und der Kläger darüber hinaus zu weiteren 74

%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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