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Amtsgericht Recklinghausen, 11 C 31/05

Datum:
15.03.2005
Gericht:
Amtsgericht Recklinghausen
Spruchkörper:
Abteilung 11
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 31/05
ECLI:
ECLI:DE:AGRE1:2005:0315.11C31.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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