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Amtsgericht Herne-Wanne, 7 M 396/12

Datum:
23.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Herne-Wanne
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 M 396/12
ECLI:
ECLI:DE:AGHER2:2012:0423.7M396.12.00
 
Tenor:

wird der zuständige Obergerichtsvollzieher U auf die Erinnerung des Gläubigers vom 10.02.2012 hin angewiesen, eine Ergänzung der eidessstattlichen Versicherung des Schuldners dahingehend herbeizuführen, dass der Schuldner Angaben dazu macht, ob er gegenüber seiner Ex-Ehefrau unterhaltspflichtig ist und tatsächlich Unterhaltszahlungen erbracht werden.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die außergerichtlichen Kosten werden dem Schuldner auferlegt.

 
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