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Amtsgericht Herne, 28 C 46/13

Datum:
16.12.2013
Gericht:
Amtsgericht Herne
Spruchkörper:
Amtsgericht Herne
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 46/13
ECLI:
ECLI:DE:AGHER1:2013:1216.28C46.13.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit hinsichtlich des Zahlungsantrages Nr. 1 in der Hauptsache erledigt hat.

Der Beklagte wird verurteilt, die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung der Klägervertreter i. H. v. 402,82 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Juli zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 600,00 EUR abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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