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Amtsgericht Herne, 5 C 59/10

Datum:
24.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Herne
Spruchkörper:
EinzelrichterIN
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 59/10
ECLI:
ECLI:DE:AGHER1:2011:0324.5C59.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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