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Amtsgericht Herne, 20 C 389/09

Datum:
17.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Herne
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 389/09
ECLI:
ECLI:DE:AGHER1:2010:0217.20C389.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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