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Amtsgericht Herne, 5 C 349/04

Datum:
23.12.2004
Gericht:
Amtsgericht Herne
Spruchkörper:
5. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 349/04
ECLI:
ECLI:DE:AGHER1:2004:1223.5C349.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von

115 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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