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Amtsgericht Bochum, 70 C 79/24

Datum:
19.01.2026
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
70 C 79/24
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2026:0119.70C79.24.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 1.957,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.4.2024 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Kläger von den vorprozessualen Gebühren der Rechtsanwälte I. aus T. in Höhe von 453,87 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen bleibt den Klägern nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten abzuwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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