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Amtsgericht Bochum, 66 C 232/20

Datum:
22.04.2021
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 66 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
66 C 232/20
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2021:0422.66C232.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kfz-Sachverständigenbüro I GmbH, Xstraße ##, ## C, 74,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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