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Amtsgericht Bochum, 65 C 255/17

Datum:
09.04.2019
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 65
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
65 C 255/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2019:0409.65C255.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 297,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2016 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Klägerin keine Ansprüche aus Anwaltsverschulden in Höhe von 493,26 Euro zustehen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteilt vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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