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Amtsgericht Bochum, 47 C 188/16

Datum:
23.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 47 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 188/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2018:0823.47C188.16.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 562,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. H in Höhe von 147,56 EUR zzgl. Kosten für eine Halteranfrage in Höhe von 5,10 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 80 % die Klägerin und zu 20 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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