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Amtsgericht Bochum, 65 C 478/15

Datum:
02.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
65 C 478/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2017:0502.65C478.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 1.106,00 € festgesetzt.

 
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