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Amtsgericht Bochum, 65 C 281/17

Datum:
26.09.2017
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 65 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
65 C 281/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2017:0926.65C281.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 465,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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