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Amtsgericht Bochum, 70 C 417/15

Datum:
16.03.2016
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
70 C 417/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2016:0316.70C417.15.00
 
Tenor:

I.Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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