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Amtsgericht Bochum, 67 C 550/13

Datum:
12.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 67
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
67 C 550/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2014:1112.67C550.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1.

an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.018,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 92,67 € seit dem 14.01.2014 und aus dem Betrag von 2.945,63 € seit dem 20.05.2013 zu zahlen.

2.

die Klägerin von der Gebührenforderung ihrer Prozessbevollmächtigten für das außergerichtliche Verfahren i.H.v. 302,10 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird gemäß §§ 3-5 ZPO auf 3.018,30 € festgesetzt.

 
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