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Amtsgericht Bochum, 67 C 4/14

Datum:
16.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
67 C 4/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2014:0416.67C4.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird gemäß §§ 3 - 5 ZPO auf 1.106,00 € festgesetzt.

 
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