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Amtsgericht Bochum, 40 C 210/12

Datum:
27.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Richterin Mayr
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 C 210/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2013:0627.40C210.12.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfallrecht
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.631,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2012 sowie weitere 239,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20%, die Beklagten zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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