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Amtsgericht Bochum, 47 C 142/12

Datum:
08.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
47.Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 142/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2012:0608.47C142.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen, ohne Zustimmung des Klägers das nachstehende einkopierte Lichtbildwerk öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere durch Verlinkung der Seite www.strassenkatalo.de mit der Interseite „Panoramio“, insbesondere wie unter http://www.strassenkatalog.de/panoramio/kuenstler zeche alter fritz herne-wanne stillleben, 64181711.html gesehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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