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Amtsgericht Bochum, 45 C 82/11

Datum:
01.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
45.Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 C 82/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2011:1201.45C82.11.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VIII ZR 181/12
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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