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Amtsgericht Bochum, 65 C 199/08

Datum:
22.09.2008
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
65 C 199/08
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2008:0922.65C199.08.01
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 185,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 44,35 € seit dem 26.10.2007 und aus 141,17 € seit dem 04.07.2008 sowie 8,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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