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Amtsgericht Bochum, 70 C 385/05

Datum:
17.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 70
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
70 C 385/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2006:0517.70C385.05.00
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von Honoraransprüchen des Sachverständigen T., G.-straße, ##### K., zur Gutachten-Nr.: ####### vom 06.01.2005 in Höhe von 878,70 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2005 freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80, die Beklagten zu 20 %.

III.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar.Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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