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Amtsgericht Bochum, 75 C 112/01

Datum:
28.02.2002
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 75
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
75 C 112/01
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2002:0228.75C112.01.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 6.205,42 DM (= 3.172,78 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ge-mäß DÜL seit dem 22.02.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 6.100,00 Euro.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 1.000,00 Euro abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4. Der Streitwert wird auf 4.825,64 Euro (= 9.438,13 DM) festgesetzt.

 
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