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Landgericht Bielefeld, 23 T 47/26

Datum:
31.03.2026
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 47/26
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2026:0331.23T47.26.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Schuldnerin vom 15.01.2026 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 07.01.2026 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Amtsgericht Bielefeld wird nach Anhörung der Schuldnerin für örtlich unzuständig erklärt.

Auf Antrag der Schuldnerin wird das Insolvenzeröffnungsverfahren an das örtlich zuständige Amtsgericht H. verwiesen.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.

 
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