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Landgericht Bielefeld, 10 KLs 21/20

Datum:
17.07.2024
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
X. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 KLs 21/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2024:0717.10KLS21.20.00
 
Tenor:

1. Die Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28. September 2021 (Az. 10 KLs 301 Js 804/20 – 21/20) wird aufgelöst.

2. Die Strafe wegen des Besitzes von Marihuana am 10. Juli 2019 wird erlassen.

3. Die Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28. September 2021 (Fälle 1 bis 5, Az. 10 KLs 301 Js 804/20 – 21/20) und dem Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 11. Februar 2020 (Az. 3 Ds 865 Js 308/19) werden zurückgeführt auf eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von

2 (zwei) Jahren und 11 (elf) Monaten.

4. Es wird klargestellt, dass die wegen der gefährlichen Körperverletzung vom 28.05.2020 (Fall 6) verhängte weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr daneben bestehen bleibt.

 
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