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Landgericht Bielefeld, 23 T 346/23

Datum:
14.08.2023
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 346/23
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2023:0814.23T346.23.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Gütersloh, 5 XVII 32/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Betreuers hat der Betreuer stets zunächst (nicht durch die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts) durch Justizverwaltungsakt(e) eine gerichtliche Entscheidung über seine (aktuelle) Einstufung in die Vergütungstabelle (A, B oder C) herbeizuführen (Bohnert, Beck-online Kommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, § 8 VBVG Rn. 48 ff.).

 
 

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